
Hanau erhält aus der ersten Tranche des Bundessondervermögens Infrastruktur ein Kontingent von rund 51,85 Millionen Euro. Die Auszahlung an die Kommune erfolgt über das Land Hessen. Eine weitere Verteilung aus dem Sondervermögen ist voraussichtlich für 2029 vorgesehen, die Höhe der zweiten Tranche steht noch nicht fest.
Zuweisung und Zahlen
Nach Angaben des Landes Hessen sind aus der ersten Tranche des Fonds insgesamt drei Milliarden Euro zugewiesen worden. Für Hessen sind aus dem Sondervermögen insgesamt 4,7 Milliarden Euro vorgesehen. Die verbleibenden rund 1,7 Milliarden Euro sollen voraussichtlich 2029 anhand aktualisierter Einwohner- und Finanzkraftdaten verteilt werden.
Für Hanau ist aus der jetzt zugewiesenen ersten Tranche ein Betrag von 51.849.014 Euro vorgesehen. Nach Berechnungen der Stadt und des Hessischen Städtetages hätte Hanau im Status einer kreisangehörigen Sonderstatusstadt nur mit einem Kontingent von etwa 35 bis 36 Millionen Euro rechnen können. Demnach ergeben sich für die Stadt rund 16 Millionen Euro zusätzlich durch die Kreisfreiheit.
Verwendungszwecke und Planung
Die Mittel aus dem Sondervermögen können den Kommunen vergleichsweise unbürokratisch und ohne spezifische Förderrichtlinie für verschiedene Infrastrukturprojekte eingesetzt werden. Genannt werden unter anderem Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur, Verkehr und Städtebau, technische Infrastruktur, Bevölkerungsschutz, Sport sowie Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen.
Oberbürgermeister Claus Kaminsky bewertete die Zuweisung als Bestätigung der Entscheidung für die Kreisfreiheit und hob die durch die zusätzliche Finanzmittel entstandenen Handlungsspielräume hervor. Er betonte, die Stadt könne gezielt dort investieren, wo der Bedarf am größten sei. Kaminsky sagte, die zusätzlichen Mittel seien ein wichtiger Baustein, um die Stadt nachhaltig weiterzuentwickeln.
Unabhängig von der noch ausstehenden Verabschiedung eines Landesgesetzes kann die Stadt bereits mit der konkreten Planung der vorgesehenen Investitionsvorhaben beginnen. Das Landesgesetz zur Umsetzung der Kreisfreiheit soll nach den vorliegenden Angaben voraussichtlich im Frühjahr 2026 vom Hessischen Landtag beschlossen werden.
Rechte und Pflichten der kreisfreien Stadt
Seit dem 1. Januar 2026 ist Hanau offiziell kreisfrei. Mit dem Statuswechsel übernimmt die Stadt zusätzliche Aufgaben und Zuständigkeiten, etwa in den Bereichen Sicherheit, Gesundheit, Umwelt und Katastrophenschutz. Nach Darstellung der Stadtverwaltung bedeutet dies, dass Entscheidungen zu Feuerwehr, Rettungsdienst, Wasser- und Immissionsschutz künftig direkt auf kommunaler Ebene getroffen werden können.
Die Mittel aus dem Sondervermögen werden über das Land an die Kommunen weitergeleitet. Die genaue Verwendung der zugewiesenen Summe für konkrete Projekte in Hanau liegt nach Angaben der Stadtplanung noch in der weiteren Abstimmung.
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