Starker Schneefall in Hanau: Räumdienste priorisieren Hauptverkehrsstraßen

Starker Schneefall in Hanau: Räumdienste priorisieren Hauptverkehrsstraßen
Starker Schneefall in Hanau: Räumdienste priorisieren Hauptverkehrsstraßen | Bild: © Stadt Hanau / Moritz Göbel

Starker Schneefall zu Wochenbeginn führte in Hanau zu erheblichen Einschränkungen, die Stadtverwaltung zieht am Tag nach dem Schnee-Montag eine vorläufige Bilanz. Oberbürgermeister Claus Kaminsky lobte das Verhalten vieler Menschen in der Stadt und betonte zugleich die Grenzen der Einsatzpläne bei anhaltendem Starkschnee.

Einsatzlage und Räumstrategie

Ab 5 Uhr morgens waren 41 Einsatzkräfte im städtischen Winterdienst unterwegs. Ziel war es, die verkehrswichtigen Straßen bis zum Beginn des Berufsverkehrs möglichst befahrbar zu halten. Die Stadtverwaltung begründete den frühen Beginn der Einsätze damit, dass bei früherem Räumstart die Straße bis 6 Uhr wieder zugeschneit gewesen wären.

In Hanau werden vorrangig Hauptverkehrsstraßen geräumt. Der städtische Räumplan umfasst mehr Straßen als die gesetzlich geregelten Räumpflichten, dennoch werden untergeordnete Anlieger und Wohnstraßen in der Regel nicht durch den städtischen Winterdienst behandelt. Kaminsky sagte dazu: „Hanau ist Winterfest, aber bei anhaltendem Starkschneefall stoßen auch gut vorbereitete Konzepte an ihre Grenzen.“

Müllabfuhr und Nachholtermine

Wegen der Witterung mussten Mülltouren aus Sicherheitsgründen abgebrochen werden. Ab 8.30 Uhr unterstützten zehn Fahrer der Müllabfuhr die Räumarbeiten. Am folgenden Dienstag waren 41 Mitarbeitende des Winterdienstes und 35 Mitarbeitende der Müllabfuhr im Einsatz, um verbliebenen Restschnee zu beseitigen.

Die ausgefallenen Leerungen werden laut Stadt bis Ende der Woche sowie am Samstag nachgeholt. Die Bürgerinnen und Bürger sollen ihre Tonnen deshalb stehen lassen. Diese Regelung gilt ebenfalls für Sperrmülltermine.

Pflichten von Grundstückseigentümern und mögliche Sanktionen

Die Stadt erinnert Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer an ihre Pflicht, Gehwege und Überwege bei Schnee und Glätte ausreichend zu räumen und zu streuen. Besondere Rücksicht sei auf ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und Kinder zu nehmen. Für Gehwege gelten feste Zeiten und Mindestbreiten, auch in Fußgängerzonen ist die Räumpflicht einzuhalten.

Der Einsatz von Salz ist grundsätzlich verboten. Verstöße gegen die Regelungen können mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro geahndet werden.

Abschließend dankte Kaminsky den Einsatzkräften und appellierte an die Bevölkerung um weiterhin umsichtiges Verhalten. Er verwies zugleich darauf, dass Kritik an der Geschwindigkeit der Räumung bei solchen Wetterlagen erwartbar sei, lobte aber das insgesamt besonnene Verhalten vieler Hanauerinnen und Hanauer.

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