
Die Stadt Dreieich hat vor dem Jahreswechsel zu vorsichtigem Umgang mit Silvesterfeuerwerk aufgerufen und an bestehende Verbote erinnert. Insbesondere in der Dreieichenhainer Altstadt sowie in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen darf nach den geltenden Regeln kein Feuerwerk abgebrannt werden.
Geltende Verbote
Nach den kommunalen Bestimmungen ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände ohne Ausnahme in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altenheimen untersagt. Auch rund um Fachwerkhäuser ist das Zünden von Feuerwerk nicht zulässig. Die Stadt betont, dass diese Regelungen seit vielen Jahren bestehen.
Besondere Schutzbereiche
Die Altstadt von Dreieichenhain steht wegen ihrer eng stehenden, historischen Fachwerkbebauung im Fokus der Hinweise. Erste Stadtrat Holger Dechert verwies darauf, dass dort ein durch Feuerwerk ausgelöster Brand nicht nur die Bewohnerinnen und Bewohner gefährden würde, sondern auch hohe materielle und ideelle Werte zerstören könnte. Die Stadt nennt zudem Tierheime und Naturschutzgebiete als Bereiche, in denen auf Feuerwerk verzichtet werden sollte, und bittet generell um Rücksichtnahme auf Tiere.
Appell der Stadt
Die Verwaltung betont, es gehe nicht vorrangig um die Durchsetzung ordnungsrechtlicher Maßnahmen, sondern um eine Sensibilisierung der Bevölkerung zum Schutz von Menschen, Tieren und Gebäuden. Die Stadt appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, bei der Silvesternacht auf geeignete Orte und mögliche Gefährdungen zu achten.
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