
Die Waldbrandgefahr in der Region hat sich weiter verschärft. Wiesbaden hat die Waldbrandwarnstufe auf Stufe 5 angehoben, die höchste Gefahrenstufe. Die Nachbarstadt Taunusstein orientiert sich an dieser Einstufung. In der Folge bleibt das Entfachen von Feuer auf allen städtischen Grillplätzen untersagt.
Warnstufe 5 und aktueller Brandverlauf
Die Einstufung auf die höchste Warnstufe beruht nach Angaben der Behörden auf anhaltender Hitze, ausbleibenden Niederschlägen und trockener Witterung. Ein aktueller Waldbrand am 5. August im Bereich zwischen Bad Schwalbach Hettenhain und Taunusstein Seitzenhahn macht deutlich, wie schnell aus Trockenheit konkrete Gefahr entstehen kann. Die Behörden betonen, dass die Warnstufen unabhängig von diesem Ereignis festgelegt wurden.
Geltende Beschränkungen auf Grillplätzen und in Waldnähe
Das Grillen und das Entfachen von offenem Feuer sind auf allen drei städtischen Grillplätzen weiterhin verboten. Betroffen sind die Flächen Pfannkuchenwiese in Bleidenstadt, der Grillplatz Hambach und der Grillplatz Im Maisel in Neuhof. Die Plätze können nach vorheriger Reservierung weiterhin für Picknicks und Aufenthalte ohne offenes Feuer genutzt werden. Die Ordnungspolizei führt regelmäßige Kontrollen durch.
Für Gaststätten und Kleingärten, die höchstens 100 Meter Luftlinie vom Waldrand entfernt liegen, gelten zusätzliche Einschränkungen. Auf diesen Grundstücken sind das Entzünden von Feuer, der Einsatz von Pyrotechnik und das Abbrennen von Schnittgut nicht erlaubt.
Forstliche Maßnahmen und Verhaltensempfehlungen
Das Hessische Forstministerium hat für ganz Hessen die Alarmstufe A ausgerufen. Die Forstverwaltung überwacht besonders gefährdete Waldbereiche verstärkt, stellt ihre technische Einsatzbereitschaft sicher und koordiniert sich enger mit den örtlichen Brandschutzdienststellen. Seit Jahresbeginn wurden in Hessen rund 100 Waldbrände mit einer betroffenen Fläche von insgesamt etwa 165 000 Quadratmetern registriert.
Für Waldbesucher gelten weiterhin konkrete Verhaltensregeln. Rauchen ist im Wald ganzjährig verboten. Zufahrtswege müssen frei bleiben, Fahrzeuge sollten nur auf ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden und nicht auf trockenem Bodenbewuchs. Wer Rauch oder ein Feuer bemerkt, soll unverzüglich die Feuerwehr über den Notruf 112 informieren.
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