
Die Stadt Hanau hat das Grillen und das Abbrennen von Lagerfeuern in öffentlichen Anlagen untersagt. Hintergrund sind die anhaltend hohen Temperaturen und die damit verbundene Trockenheit, die das Risiko von Vegetationsbränden deutlich erhöht.
Regelung und Ausnahmen
Nach der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt sind Grillen und Lagerfeuer grundsätzlich nur auf ausgewiesenen Grillplätzen erlaubt. In Hanau gibt es zwei solche Flächen: einen Platz bei der Klosterruine Wolfgang und einen weiteren an der Barbarossaquelle. Diese Plätze werden jedoch in den Monaten Juni bis August aufgrund der erhöhten Brandgefahr nicht vergeben.
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