Glascontainer im Pioneer Park verlegt: Neuer Standort rund 150 Meter von Wohnzufahrt entfernt

Glascontainer im Pioneer Park verlegt: Neuer Standort rund 150 Meter von Wohnzufahrt entfernt
Glascontainer im Pioneer Park verlegt: Neuer Standort rund 150 Meter von Wohnzufahrt entfernt | Bild: © Stadt Hanau

Der Standort eines Altglascontainers im Pioneer Park in Hanau-Wolfgang ist an eine neue Ecke verlegt worden. Die Verlagerung soll die Zufahrt zum Wohngebiet entlasten und entspricht damit einem vielfach geäußerten Wunsch von Anwohnerinnen und Anwohnern.

Neuer Standort und Erreichbarkeit

Der zuvor unmittelbar an der Einfahrt zum Pioneer Areal stehende Container wurde rund 150 Meter versetzt. Er steht nun an der Ecke Hildegard-von-Bingen-Allee / Christoph-Kolumbus-Straße. Die Stadt betont, dass der neue Standort weiterhin gut erreichbar sei und zur regulären Entsorgung von Altglas zur Verfügung steht.

Ziel der getrennten Glassammlung

In Hanau erfolgt die Sammlung von Altglas an insgesamt 126 Standorten. Die getrennte Erfassung von Glasverpackungen dient der stofflichen Verwertung: Das gesammelte Glas kann eingeschmolzen und zu neuen Flaschen und Gläsern weiterverarbeitet werden, was Ressourcen schont und die Kreislaufwirtschaft stärkt. Die Sammlung wird von dem im Auftrag der Dualen Systeme tätigen Unternehmen PreZero durchgeführt.

Welche Gegenstände in die Container gehören

In die Glascontainer gehören restentleerte Glasverpackungen, getrennt nach Weißglas, Braunglas und Grünglas. Andersfarbiges Glas, beispielsweise blaues Glas, ist dem Grünglas zuzuordnen. Verschlüsse und Deckel können auf den Verpackungen verbleiben und müssen nicht abgeschraubt werden.

Was nicht in die Container gehört und Nutzungsregeln

Keramik, Porzellan, Geschirr, Trinkgläser, Vasen und Flachglas sind nicht für die Altglassammlung geeignet, da sie das Recycling stören. Diese Materialien sind über die vorgesehenen Entsorgungswege wie Restmüll oder den Wertstoffhof zu entsorgen. Gut erhaltene Gegenstände können alternativ über regionale Verschenkplattformen eine neue Verwendung finden.

Aus Rücksicht auf die Anwohnenden dürfen die Container nur werktags zwischen 7 und 20 Uhr genutzt werden. Das Abstellen von Abfällen außerhalb der Behälter ist untersagt und kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Regelbußgeld von 1000 Euro geahndet werden.

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